Ferienbetreuungswochen 2023
Anmeldeblock 2: ab Montag, 15. Mai, ab 8:00 Uhr

Campingfreizeit in den Pfingstferien - ABGESAGT -
aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl

Stadtranderholung im TPZ 
31. Juli - 18. August 2023 für Kinder von 6 - 10 Jahre
(drei Wochen - Buchung wochenweise)
(Woche 1: keine Anmeldung mehr für Kinder aus dem Landkreis möglich;
Woche 2: ausgebucht - nur noch Wartelistenplätze;
Woche 3: keine Anmeldung mehr für Kinder aus dem Landkreis möglich)

Campingfreizeit des SJR  
31. Juli - 04. August 2023 für Kinder von 9 - 13 Jahre 
(ausgebucht - nur noch Wartelistenplätze)

Keine persönliche Anmeldung im KJB

Seit 2022 werden Anmeldungen für Ferienbetreuungen und Freizeiten über unser Online-Ferienbuchungsportal entgegengenommen.

Das bedeutet, ab dem 24. April 2023, 8:00 Uhr bequem von zu Hause aus zu jeder Tageszeit aus den oben genannten Ferienbetreuungen auswählen (bitte Anmeldeblöcke beachten).

(Hinweis Landkreiskinder: pro Woche können max. nur 2 bis 3 Kinder aus dem Landkreis teilnehmen – daher ist eine Umbuchung auf die Warteliste durch das Kinder- und Jugendbüro möglich – bitte Status im Eltern-Account beachten)

Anmeldeblöcke Ferienbetreuungswochen

Die Anmeldung zu den fünf entsprechenden Ferienwochen ist während folgender Anmeldezeiträume möglich:

Montag, 24. April bis Freitag, 5. Mai, 12:00 Uhr
Montag, 15. Mai bis Freitag, 19. Mai, 12:00 Uhr  
Montag, 19. Juni bis Mittwoch, 28. Juni, 12:00 Uhr

(Anmeldungen zwischen diesen Zeiträumen bitte per E-Mail an ferienportal@stadt-hof.de)

Informationen zur Anmeldung über das neue
Online-Ferienbuchungsportal
(Registrierung bereits möglich)

Nach der einmaligen Registrierung pro Kalenderjahr durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte über den Button „Anmeldung“ im Online-Ferienbuchungsportal, können im Jahresverlauf alle eigenen, bereits registrierten Kinder für die jeweiligen Ferienprogramme angemeldet werden.

Dabei müssen einmalig pro Kind einige Fragen beantwortet werden, da die Registrierung für alle weiteren Anmeldungen zu Ferienprogrammen im Jahr 2023 (z. B. Sommerferienprogramm, Hofer Ferienpass) verwendet werden kann. Mit der Registrierung werden den Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzverarbeitung durch die Stadt Hof zugestimmt.

Über den Button "PROGRAMMLISTE" und der Kategorie „Ferienbetreuung/Freizeit“ können ab ca. Ende März die fünf Ferienbetreuungswochen – Campingfreizeit in den Pfingstferien, drei Stadtranderholungswochen und Campingfreizeit des Stadtjugendrings – eingesehen werden.

Die Anmeldung zu den Ferienbetreuungswochen ist aus organisatorischen Gründen während insg. drei Zeiträume (siehe oben) freigeschaltet. 

Und hier der Link zum Online-Ferienbuchungsportal …

www.unser-ferienprogramm.de/hof

TIPP: Der Zugang zum Ferienbuchungsportal sowie die Registrierung der eigenen Kinder kann bereits ab sofort angelegt werden (soweit noch nicht bereits für Anmeldungen zu vorangegangenen Ferienprogrammen geschehen).

Überweisung Teilnehmerbeiträge

Die Teilnehmerbeiträge für die Ferienbetreuungswochen sind bis spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn auf das Konto der Stadt Hof unter Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks zu überweisen, ansonsten erlischt der Anspruch auf Teilnahme. 

Bankverbindung Stadtkasse Hof:
Sparkasse Hochfranken            IBAN:   DE38 7805 0000 0380 0000 26
                                                   BIC:      BYLADEM1HOF          

plus dreiteiliger Verwendungszweck: 
PK26930-Name der Ferienwoche-Nachname,Vorname des Kindes

Erklärung dreiteiliger Verwendungszweck: 

1.         PK26930        (nicht verändern!)
2.         Name der Ferienwoche:                
            Pfingsten  oder  (abgesagt)
           
SRE oder
            
CAMPING
3.         Nachname, Vorname   des Kindes einsetzen

Wichtige Infos im Nachgang zu erfolgter Anmeldung

Nach erfolgter Anmeldung zu Ferienbetreuungswochen können Sie Ihrem Account den Status der gewählten Angebote entnehmen:

Z    entspricht "Zuteilung": Ihr Kind ist bei der entsprechenden Ferienwoche fest angemeldet 
                                          (außer Landkreiskinder – evtl. Umbuchung auf Warteliste durch KJB möglich!)

W  entspricht "Warteliste": Ihr Kind steht in Reihenfolge der Anmeldeeingänge beim  
                                           entsprechenden Angebot auf der Warteliste 

S    entspricht "Stornierung": Sie können Ihr Kind während der Anmeldezeiträume in Ihrem Account
                                              beim entsprechenden Angebot abmelden (zu anderen Zeiten und nach
                                              Ablauf des 28. Juni per E-Mail an ferienportal@stadt-hof.de)

Weitere Hinweise:
Steht Ihr Kind auf einer Warteliste (Status W), erhalten Sie nur von uns Bescheid, falls ein Platz frei geworden ist und Ihr Kind nachrücken kann.

Evtl. nötige Absagen (Storno - Status S) sind im Ferienbuchungsportal nur während der Anmeldezeiträume möglich. Absagen zu anderen Zeiten und nach Ablauf des 28. Juni 2023, werden nur per E-Mail an ferienportal@stadt-hof.de angenommen. Bei einer Absage nach dem 30. Juni 2023 werden dem Teilnehmenden, sofern der Platz nicht mit eine/m Nachrücker/in besetzt werden kann, 100% des Teilnehmerbeitrages zu Lasten gelegt, ebenso bei Nichtantritt.

Informationen von unserer Seite (z. B. Änderungen, Absagen, Einladung zu Elterntreffen, Elternbriefe) zu den Ferienmaßnahmen, erhalten Sie per E-Mail über Ihre registrierte Mail-Adresse. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig dieses E-Mail-Fach einzusehen.

Vergünstigungen

Bei den drei Ferienmaßnahmen (siehe oben) der Stadt Hof – Fachbereich Jugend und Soziales und des Stadt­­jugendrings Hof ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages möglich. Dazu müssen bei der Anmeldung Verdienstbescheinigungen, ein Nachweis über die Höhe der Kaltmiete usw. vorgelegt werden.

In diesem Fall bitten wir nach erfolgter Anmeldung über das neue Buchungsportal, per E-Mail einen formlosen Antrag auf Ermäßigung an das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Hof (kjb@stadt-hof.de) zu senden. Für die Berechnung einer möglichen Ermäßigung müssen Verdienstbescheinigungen, Bescheide usw. sowie ein Nachweis über die Höhe der Kaltmiete vorgelegt werden. Für Rückfragen zur Klärung aller benötigten Unterlagen bitte unbedingt eine Telefon-/Handynummer bei der Antragstellung angeben.

Weitere Freizeiten von Hofer Vereinen und Verbänden

... hier zur Ansicht im Ferienfahrtenheft 2023

 

Über eventuelle Vergünstigungen geben die Veranstalter der Freizeiten Auskunft.


Für Kinder und Jugendliche aus der Stadt Hof besteht außerdem die Möglichkeit, über den Jugendfonds der Stadt Hof, einen Antrag auf Bezuschussung für Klassenfahrten oder Ferienfahrten zu stellen.

Kontakt

Kinder- und Jugendbüro
Hans-Böckler-Straße 4
95032 Hof

 +49 9281 8151230
 +49 9281 8151233
  kjb@stadt-hof.de
  https://www.kjb.stadt-hof.de/

Eingeschränkte Öffnungszeiten

Montag bis Freitag    08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag                   14:00 bis 17:00 Uhr